top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen
HAJO Handlaufheld

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (im Folgenden: Auftraggeber), soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§2 Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.

§3 Preise und Zahlung
1. Es gelten die im Angebot angegebenen Preise.
2. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§4 Leistungsfristen
1. Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Ausfall von Mitarbeitern,
fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, Material- oder Lieferengpässe oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
3. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Informationen zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt außerdem einen geeigneten Zugang zum Arbeitsort sowie einen Parkplatz für das Montagefahrzeug in unmittelbarer Nähe sicher. Verzögerungen oder Mehrkosten durch Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§6 Abnahme
1. Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich abzunehmen.
2. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks auf den Auftraggeber über.

§7 Gewährleistung
1. Für Mängel der Leistung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel 30 Tage nach schriftlicher Anzeige des Mangels, nachzubessern.
3. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber im angemessenen Rahmen Minderung verlangen.

§8 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn diese durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
2. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Nachteile durch Nutzungsausfall und daraus geltend gemachte Ansprüche, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

§10 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

bottom of page